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Florian Russi

Achim und Bettina von Arnim

Sie waren als Dichterehepaar einmalig in der deutschen Literaturgeschichte. Bekannt ist Achim von Arnim bis heute vor allem durch die Liedersammlung „Des Knaben Wunderhorn“, die er zusammen mit Bettinas Bruder Clemens Brentano herausgab.

Sakristei der Jakobskirche

Sakristei der Jakobskirche

Florian Russi

Der Ort, an dem Goethe die Ehe schloss

Sakristei der Jakobskirche in Weimar (Außenansicht)
Sakristei der Jakobskirche in Weimar (Außenansicht)

Die kleine unscheinbare Sakristei im hinteren Teil der Jakobskirche in Weimar pflegt das Andenken an zwei Ereignisse, die für das Leben von Johann Wolfgang von Goethe von besonderer Bedeutung waren. In zeitlicher Abfolge war dies zunächst die Taufe seines Sohnes August und später die Eheschließung mit seiner langjährigen Lebensgefährtin Christiane Vulpius.

Die Taufe von Johann Wolfgangs und Christianes gemeinsamem Sohn fand in bescheidenem Rahmen statt. Als Taufpatin notiert das kirchliche Taufregister Christianes Tante Juliane. Laut Richard Friedenthal (s. u.) hat Herzog Carl August die männliche Patenrolle übernommen. Allerdings nahm er an der Taufzeremonie nicht persönlich teil. Da die Eltern damals noch nicht verheiratet waren (s. u.) war der Junge unehelich geboren.

Sakristei der Jakobskirche in Weimar
Sakristei der Jakobskirche in Weimar
Der Generalsuperintendent von Weimar, Johann Gottfried Herder hatte sittenstreng untersagt, dass außereheliche Kinder in einer Kirche getauft werden durften. In ihren Fällen musste ein Geistlicher in die Wohnungen kommen und dort die Taufe vollziehen. Für seinen Dichterkollegen und Freund Goethe bewilligte Herder großzügig einen Kompromiss. Die sakrale Handlung wurde nicht in den Privaträumen Goethes, aber auch nicht in der Pfarrkirche vollzogen, sondern in der ihr angeschlossenen Sakristei.

Etliche Jahre später, Sohn August war inzwischen fast 17 Jahre alt, schlossen seine Eltern in derselben Sakristei die Ehe. In einem Brief an den zuständigen Hofprediger hatte Goethe geschrieben:¹

Des Herrn Oberkonsistorialrath
Günther
Wohlgeb.
per 17 Oct 1806

Diese Tage und Nächte ist ein alter Vorsatz bey mir zur Reife gekommen; ich will meine kleine Freundin, die so viel an mir gethan hat und auch diese Stunden der Prüfung mit mir durchlebte völlig und bürgerlich anerkennen, als die Meine.
Sagen Sie mir würdiger geistlicher Herr und Vater wie es anzufangen ist daß wir sobald möglich, Sonntag, oder vorher getraut werden. Was sind deßhalb für Schritte zu thun? Könnten Sie die Handlung nicht selbst verrichten, ich wünschte daß sie in der Sacristey der StadtKirche geschähe.
Geben Sie dem Boten wenn er Sie trifft gleich Antwort. Bitte!

Goethe
Trauungsurkunde von J.W. Goethe und Christiane Vulpius
Trauungsurkunde von J.W. Goethe und Christiane Vulpius

Den ehelichen Bund segnete der Oberkonsistorialrat Günther am 19. Oktober 1806. Einzige Anwesende waren neben dem Geistlichen und dem Brautpaar Sohn August und dessen Lehrer, der ehemalige Privatsekretär und Vertraute Goethes, Friedrich Wilhelm Riemer (1774-1845). Die beiden waren zugleich die Trauzeugen. 

Daß die Trauung nicht in der Jakobskirche selbst stattfand, lag diesmal nicht am moralischen Rigorismus des amtierenden Superintendenten, sondern daran, dass das Kirchenschiff - fünf Tage nach der Schlacht von Jena und Auerstedt - als Lazarett genutzt wurde. Die Braut, die von der Weimarer Gesellschaft als dem Staatsminister und Geistesgiganten nicht ebenbürtig missachtet wurde, war für den Betroffenen selbst eine wichtige Partnerin, der er bis an ihr Lebensende treu verbunden blieb.

 

*****

¹  Der Originalbrief befindet sich im Goethe- und Schiller-Archiv, Sign. GSA 21/434,2

Literatur:
- Hannelore Henze / Doris - Annette Schmidt, Der Jakobskirchhof zu Weimar, Rhino Verlag Ilmenau, 2010.
- Richard Friedenthal, Goethe - Sein Leben und seine Zeit, Illustrierte Sonderausgabe o. J., Deutscher Bücherbund, Stuttgart und Hamburg.

Fotos: Florian Russi

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